GL ist die Abkürzung für Gemeinsam Lernen. Er bezieht sich damit auf Schülerinnen und Schüler mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf, die gemeinsam in einem Klassenverband unterrichtet werden.


Frau Lassig, unsere Förderschullehrerin, betreut Kinder mit besonderen Bedürfnissen individuell als zweite Unterrichtskraft im regulären Unterricht oder durch gezielte individuelle Förderung in Kleingruppen. Sie übernimmt aber auch nach vorheriger gemeinsamer Unterrichtsplanung ein Drittel der gesamten Kinder eines Jahrgangs, während die beiden anderen Gruppen von den Klassenleitungen beschult werden.

Im Folgenden erhalten Sie weitere Informationen:

GL (Gemeinsam Lernen) an der GGS Am Clementinenhof

Seit dem Schuljahr 2003/2004 bietet die GGS Am Clementinenhof auch Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, wohnortnah und gemeinsam mit ihren Altersgenossen beschult zu werden. Gemeinsam Lernen ermöglicht allen Schülerinnen und Schülern ein selbstverständliches und unvoreingenommenes Zusammenleben und Miteinanderlernen.

In jedem Jahrgang gibt es eine oder zwei GL-Klassen, in der Kinder mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf unterrichtet werden. Hier unterrichtet die Klassenlehrerin bzw. der Klassenlehrer in der Zusammenarbeit mit einer Förderschullehrerin, stundenweise auch im Teamteaching.

Die Kinder mit unterschiedlichem Förderbedarf werden lernzielgleich oder auch zieldifferent, nach individuell gesetzten Förderzielen unterrichtet.

An der GGS Am Clementinenhof werden Schülerinnen und Schüler mit folgenden Förderschwerpunkten unterrichtet:

  • Förderschwerpunkt Sprache
  • Förderschwerpunkt Lernen
  • Förderschwerpunkt soziale und emotionale Entwicklung
  • Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation
  • Förderschwerpunkt Körper und Motorik (Aufgrund der räumlichen und sächlichen Ausstattung (z. B. Treppen, zwei Schulbebäude) können nur eingeschränkt Kinder aufgenommen werden, die in ihren Bewegungsabläufen so beeinträchtigt sind, dass sie Hilfsmittel wie z. B einen Rollstuhl benötigen. Es muss im Einzelfall abgewogen werden.)
  • Eine Förderung von Kindern mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung, die vornehmlich in der Bewältigung des Alltags und der Selbsttätigkeit gefördert werden, muss im Einzelfall abgewogen werden.

Die Eltern entscheiden nach einer Überprüfung ob ihr Kind an einer Förderschule oder an der Regelschule unterrichttet werden soll.